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Ermäßigungen | Folgende EWR-Bürger können die Dauer- und periodische Ausstellungen gratis besichtigen:
a) unter 6 Lebensjahren
b) behinderte Personen laut dem XXVI. Gesetz über die Versicherung der Rechte und Chancengleichheit der behinderten Personen vom Jahr 1998. Paragraph 4. § a) (im Weiteren behinderte Personen)
c)Begleiter/inn der behinderten Person (max. 1 Person)
d) mit ministerialen Facheintrittskarte (Kulturkarte)
e) Mitglied einer ländlichen Fachorganisation für öffentliche Sammlungen, die mindestens 400 Mitglieder hat (Pulszky Gesellschaft - Verband Ungarischer Museen, Verein Ungarischer Bibliothekare, Verband Ungarischer Archivarinnen und Archivare)
f) in der Fachausbildung arbeitende Pädagogen, Lehrer
g) über 70 Lebensjahren
Mit ICOM-Card (Internationale Fachorganistaion) können die Ausstellungen gratis besichtigt werden.
An jedem ersten Sonntag im Monat gibt es freien Eintritt in die Dauerausstellungen für folgende (ungarische und andere) EWR-Bürger:
a) unter 26 Lebensjahren
b) Begleiter von Personen unter 18 Jahren, die dessen -laut Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)- nahe Verwandten sind (höchstens 2 Personen)
Laut an den -im Abschnitt 1. des Artikels J) des Ungarischen Grundgesetzes festgelegten Ungarischen Nationalfeiertagen (15. März, 20. August, 23. Oktober) können die Ausstellungen der Museen kostenfrei -ohne Betracht auf Staatsbürgerschaft-
besichtigt werden.
50% Ermäßigung für ungarische und EWR-Bürger:
a) zwischen 6-26 Lebensjahren
b) über 65 Lebensjahren
c.) für Personen, die mindestens zwei Minderjährige (unter 18 Jahren) begleiten, höchstens 2 nahe Verwandten